Bilanzierung aktuell
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18.09.2024
Richtsatzsammlung 2023 (BMF)
Das BMF hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023 bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 17.9.2024 - IV D 3 - S 1544/19/10001 :011).
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Richtsatzsammlung 2023 (BMF)
Das BMF hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023 bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 17.9.2024 - IV D 3 - S 1544/19/10001 :011).
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16.09.2024
Positives Eigenkapital nach Umwandlung einer GmbH in eine KG für Zwecke des § 4 Abs. 4a EStG (FG)
Im Fall der formwechselnden Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft ist das von dieser übernommene positive Eigenkapital als (fiktive) Einlage im Rahmen des Abzugsverbots für Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG zu berücksichtigen (FG Münster, Urteil v. 12.6.2024 - 6 K 564/19 G,F).
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Positives Eigenkapital nach Umwandlung einer GmbH in eine KG für Zwecke des § 4 Abs. 4a EStG (FG)
Im Fall der formwechselnden Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft ist das von dieser übernommene positive Eigenkapital als (fiktive) Einlage im Rahmen des Abzugsverbots für Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG zu berücksichtigen (FG Münster, Urteil v. 12.6.2024 - 6 K 564/19 G,F).
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12.09.2024
Vorteilseignung einer vGA aufgrund ersparten Aufwands (BFH NV)
Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung in Form einer verhinderten Vermögensmehrung kann sich eine Vorteilseignung daraus ergeben, dass der Gesellschafter eigenen Aufwand erspart. Die Aufwandsersparnis kann sich auch aus dem Verzicht auf die Vereinbarung eines Erstattungs- bzw. Ausgleichsanspruchs ergeben (BFH, Urteil v. 22.5.2024 - I R 2/21, NV; veröffentlicht am 12.9.2024).
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Vorteilseignung einer vGA aufgrund ersparten Aufwands (BFH NV)
Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung in Form einer verhinderten Vermögensmehrung kann sich eine Vorteilseignung daraus ergeben, dass der Gesellschafter eigenen Aufwand erspart. Die Aufwandsersparnis kann sich auch aus dem Verzicht auf die Vereinbarung eines Erstattungs- bzw. Ausgleichsanspruchs ergeben (BFH, Urteil v. 22.5.2024 - I R 2/21, NV; veröffentlicht am 12.9.2024).
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03.09.2024
Basiszins für die Bewertung von Beteiligungen und Unternehmen (September 2024)
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
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Basiszins für die Bewertung von Beteiligungen und Unternehmen (September 2024)
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
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05.08.2024
Abzinsungszinssätze für August 2024
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für August 2024 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
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Abzinsungszinssätze für August 2024
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für August 2024 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
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25.07.2024
Rückstellung für Altersfreizeit (BFH)
Für die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährung von Altersfreizeit (von zwei Tagen pro Jahr der Betriebszugehörigkeit), die unter den Bedingungen einer mindestens zehnjährigen Betriebszugehörigkeit des Arbeitsnehmers sowie der Vollendung dessen 60. Lebensjahres steht, ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden (BFH, Urteil v. 5.6.2024 - IV R 22/22; veröffentlicht am 25.7.2024).
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Rückstellung für Altersfreizeit (BFH)
Für die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährung von Altersfreizeit (von zwei Tagen pro Jahr der Betriebszugehörigkeit), die unter den Bedingungen einer mindestens zehnjährigen Betriebszugehörigkeit des Arbeitsnehmers sowie der Vollendung dessen 60. Lebensjahres steht, ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden (BFH, Urteil v. 5.6.2024 - IV R 22/22; veröffentlicht am 25.7.2024).
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05.07.2024
Korrektur bestandskräftiger Bescheide nach Außenprüfung (BFH)
Die Art und Weise, in der der Steuerpflichtige seine Aufzeichnungen geführt hat, ist eine Tatsache i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO. Dies gilt im Fall der Einnahmenüberschussrechnung nicht nur für Aufzeichnungen über den Wareneingang gem. § 143 AO, sondern ebenso für sonstige Aufzeichnungen und die übrige Belegsammlung (BFH, Urteil v. 6.5.2024 - III R 14/22; veröffentlicht am 4.7.2024).
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Korrektur bestandskräftiger Bescheide nach Außenprüfung (BFH)
Die Art und Weise, in der der Steuerpflichtige seine Aufzeichnungen geführt hat, ist eine Tatsache i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO. Dies gilt im Fall der Einnahmenüberschussrechnung nicht nur für Aufzeichnungen über den Wareneingang gem. § 143 AO, sondern ebenso für sonstige Aufzeichnungen und die übrige Belegsammlung (BFH, Urteil v. 6.5.2024 - III R 14/22; veröffentlicht am 4.7.2024).
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03.07.2024
Unentgeltliche Übertragung eigener Anteile auf den Alleingesellschafter als verdeckte Gewinnausschüttung (FG)
Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn eine GmbH ihrem Alleingesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen von ihr als eigene Anteile gehaltenen Geschäftsanteil unentgeltlich zuwendet, wohingegen ein fremder Dritter hierfür einen – im Streitfall am Markt unstreitig erzielbaren – Kaufpreis hätte zahlen müssen (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 1.3.2024 - 5 K 2301/21, Revision nicht zugelassen).
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Unentgeltliche Übertragung eigener Anteile auf den Alleingesellschafter als verdeckte Gewinnausschüttung (FG)
Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn eine GmbH ihrem Alleingesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen von ihr als eigene Anteile gehaltenen Geschäftsanteil unentgeltlich zuwendet, wohingegen ein fremder Dritter hierfür einen – im Streitfall am Markt unstreitig erzielbaren – Kaufpreis hätte zahlen müssen (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 1.3.2024 - 5 K 2301/21, Revision nicht zugelassen).
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04.06.2024
Abzinsungszinssätze für Juni 2024
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Juni 2024 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
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Abzinsungszinssätze für Juni 2024
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Juni 2024 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
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04.06.2024
Basiszins für die Bewertung von Beteiligungen und Unternehmen (Juni 2024)
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
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Basiszins für die Bewertung von Beteiligungen und Unternehmen (Juni 2024)
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
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08.02.2024
Zur bilanziellen Behandlung im Rahmen des Leasing-Restwertmodells (BFH)
Die beim Leasing-Restwertmodell von einem Kraftfahrzeug-Händler an einen Automobilproduzenten zur Übernahme des Restwertrisikos (Restwertabsicherung) zu leistenden "Beteiligungsbeträge" sind im Zeitpunkt der Zusage der Restwertabsicherung nicht als Verbindlichkeit zu passivieren (BFH, Urteil v. 13.9.2023 - XI R 20/20; veröffentlicht 8.2.2024).
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Zur bilanziellen Behandlung im Rahmen des Leasing-Restwertmodells (BFH)
Die beim Leasing-Restwertmodell von einem Kraftfahrzeug-Händler an einen Automobilproduzenten zur Übernahme des Restwertrisikos (Restwertabsicherung) zu leistenden "Beteiligungsbeträge" sind im Zeitpunkt der Zusage der Restwertabsicherung nicht als Verbindlichkeit zu passivieren (BFH, Urteil v. 13.9.2023 - XI R 20/20; veröffentlicht 8.2.2024).
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15.01.2024
§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ist mit dem Grundgesetz unvereinbar (BVerfG)
§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG i. d. F. des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes v. 20.12.2001 ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, soweit danach eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert ausgeschlossen ist (BVerfG, Beschluss v. 28.11.2023 - 2 BvL 8/13; veröffentlicht am 12.1.2024).
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§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ist mit dem Grundgesetz unvereinbar (BVerfG)
§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG i. d. F. des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes v. 20.12.2001 ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, soweit danach eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert ausgeschlossen ist (BVerfG, Beschluss v. 28.11.2023 - 2 BvL 8/13; veröffentlicht am 12.1.2024).
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22.12.2023
Teilwertabschreibung auf sog. hybride Wertpapiere zulässig (BFH)
Bei börsennotierten verzinslichen Wertpapieren ohne feste Laufzeit, die von den Gläubigern nicht gekündigt werden können, liegt eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vor, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter denjenigen im Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile gesunken ist und der Kursverlust die Bagatellgrenze von 5 % der Anschaffungskosten bei Erwerb überschreitet (BFH, Urteil v. 23.8.2023 - XI R 36/20; veröffentlicht am 21.12.2023).
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Teilwertabschreibung auf sog. hybride Wertpapiere zulässig (BFH)
Bei börsennotierten verzinslichen Wertpapieren ohne feste Laufzeit, die von den Gläubigern nicht gekündigt werden können, liegt eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vor, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter denjenigen im Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile gesunken ist und der Kursverlust die Bagatellgrenze von 5 % der Anschaffungskosten bei Erwerb überschreitet (BFH, Urteil v. 23.8.2023 - XI R 36/20; veröffentlicht am 21.12.2023).
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27.10.2023
Hinzurechnung für die Überlassung von Ferienimmobilien (BFH)
Die Hinzurechnung von Aufwendungen eines Anbieters von Ferienimmobilien für die vorübergehende Überlassung der Ferienobjekte nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG setzt voraus, dass das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Eigentümer des Objekts seinem wesentlichen rechtlichen Gehalt nach ein Mietverhältnis ist (BFH, Urteil v. 17.8.2023 - III R 59/20; veröffentlicht am 26.10.2023).
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Hinzurechnung für die Überlassung von Ferienimmobilien (BFH)
Die Hinzurechnung von Aufwendungen eines Anbieters von Ferienimmobilien für die vorübergehende Überlassung der Ferienobjekte nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG setzt voraus, dass das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Eigentümer des Objekts seinem wesentlichen rechtlichen Gehalt nach ein Mietverhältnis ist (BFH, Urteil v. 17.8.2023 - III R 59/20; veröffentlicht am 26.10.2023).
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20.10.2023
Billigkeitsmaßnahmen für Unterbringung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen (BMF)
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben die Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG bis zum 31.12.2024 verlängert (Gleich lautende Erlasse v. 17.10.2023 - FM3-G 1425-4/4).
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Billigkeitsmaßnahmen für Unterbringung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen (BMF)
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben die Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG bis zum 31.12.2024 verlängert (Gleich lautende Erlasse v. 17.10.2023 - FM3-G 1425-4/4).
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06.10.2023
Zuständigkeit für die Auflösung einer Rücklage nach Ausscheiden eines Mitunternehmers (BFH)
Über die später wegen des Ablaufs der Reinvestitionsfrist erforderliche Auflösung einer Rücklage nach § 6b EStG ist nicht im Gewinnfeststellungsverfahren der Mitunternehmerschaft, sondern im Einkommensteuerverfahren des früheren Mitunternehmers zu entscheiden (BFH, Urteil v. 12.7.2023 - X R 14/21; veröffentlicht am 5.10.2023).
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Zuständigkeit für die Auflösung einer Rücklage nach Ausscheiden eines Mitunternehmers (BFH)
Über die später wegen des Ablaufs der Reinvestitionsfrist erforderliche Auflösung einer Rücklage nach § 6b EStG ist nicht im Gewinnfeststellungsverfahren der Mitunternehmerschaft, sondern im Einkommensteuerverfahren des früheren Mitunternehmers zu entscheiden (BFH, Urteil v. 12.7.2023 - X R 14/21; veröffentlicht am 5.10.2023).
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05.10.2023
Abzinsungszinssätze für September 2023
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für September 2023 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
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Abzinsungszinssätze für September 2023
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für September 2023 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
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14.09.2023
Zur Berechnung der Beteiligungsschwelle für Streubesitzdividenden (BFH)
Der Begriff "Beteiligung" bei der Berechnung der Beteiligungsschwelle des § 8b Abs. 4 Satz 1 KStG für sog. Streubesitzdividenden (10 %) nimmt auf die allgemeinen Grundsätze der steuerrechtlichen Zurechnung von Wirtschaftsgütern (§ 39 AO) Bezug. Entscheidend ist somit das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen (BFH, Urteil v. 7.6.2023 - I R 50/19; veröffentlicht am 14.9.2023).
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Zur Berechnung der Beteiligungsschwelle für Streubesitzdividenden (BFH)
Der Begriff "Beteiligung" bei der Berechnung der Beteiligungsschwelle des § 8b Abs. 4 Satz 1 KStG für sog. Streubesitzdividenden (10 %) nimmt auf die allgemeinen Grundsätze der steuerrechtlichen Zurechnung von Wirtschaftsgütern (§ 39 AO) Bezug. Entscheidend ist somit das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen (BFH, Urteil v. 7.6.2023 - I R 50/19; veröffentlicht am 14.9.2023).
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07.09.2023
Basiszins für die Bewertung von Beteiligungen und Unternehmen (September 2023)
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
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Basiszins für die Bewertung von Beteiligungen und Unternehmen (September 2023)
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
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07.09.2023
Abzinsungszinssätze für August 2023
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für August 2023 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
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Abzinsungszinssätze für August 2023
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für August 2023 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
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